Anbieter und Aufbau
Änderungen gegenüber der Version 2026-01-01: neuer § 7a (Vorbestellung noch nicht verfügbarer Leistungen mit Starttag, Vorauszahlung und Mindestlaufzeit), dazu die Begriffe „Vorbestellung“ und „Starttag“ sowie ein Verweis in § 5 Abs. 2.
Medienfuchs GmbH, Technologiezentrum Werk24, Werkstraße 24, 71384 Weinstadt-Endersbach, Deutschland. Amtsgericht Stuttgart, HRB 784937. Geschäftsführerin: Irene Ruof. USt-IdNr.: DE320739153. E-Mail: info@medienfuchs.gmbh, Telefon: +49 7151 9458482 („Medienfuchs“).
Aufbau: Teil A gilt für alle Verträge. Dazu gelten je nach Leistung Teil B (Website-Check und Website-Wächter), Teil C (Projekte: Webdesign und Entwicklung, Gestaltung und Inhalte, KI-Projekte und Automatisierung) und Teil D (Hosting, Domains und Wartung).
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
Begriffe
- Bestellvorgang: die Kasse auf den Webseiten von Medienfuchs (medienfuchs.gmbh).
- Angebot: ein Angebot von Medienfuchs in Textform, das der Kunde annehmen kann (§ 2 Abs. 6).
- Kundenbereich: der persönliche Zugang des Kunden unter mein.medienfuchs.gmbh.
- Textform: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 126b BGB).
- Laufende Leistungen: Leistungen mit regelmäßigem Entgelt, zum Beispiel Website-Wächter, Hosting und Wartung.
- Vertragsbeginn: der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, also bei Bestellungen nach § 2 Abs. 4, bei Angeboten mit der Annahme nach § 2 Abs. 6.
- Abrechnungszeitraum: der Zeitraum, für den ein Entgelt im Voraus gezahlt wird, je nach Zahlweise ein Monat oder zwölf Monate (§ 5 Abs. 2).
- Vertragsjahr: jeweils zwölf Monate ab dem Tag des Vertragsbeginns bzw. ab dessen Jahrestag, auch bei monatlicher Zahlweise.
- Bezahl-Link: ein Link zur Bezahlseite einer Rechnung, auf der der Kunde per Karte oder mit USDC oder EURC zahlen kann.
- Vorbestellung: die Bestellung einer laufenden Leistung, die Medienfuchs erst ab einem im Bestellvorgang genannten Tag erbringt (§ 7a).
- Starttag: der im Bestellvorgang genannte Tag, an dem eine vorbestellte Leistung beginnt (§ 7a).
§ 1 Geltungsbereich, nur für Unternehmer
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Medienfuchs und ihren Kunden über Leistungen von Medienfuchs, gleich ob sie über den Bestellvorgang, über ein Angebot oder auf anderem Weg geschlossen werden.
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) individuelle Vereinbarungen, insbesondere das vom Kunden angenommene Angebot, (b) die Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs, (c) der für die Leistung geltende besondere Teil B, C oder D, (d) Teil A. Für Leistungen, für die kein besonderer Teil besteht, gelten das Angebot und Teil A. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB stets vor (§ 305b BGB). Medienfuchs gestaltet Leistungsbeschreibungen und Werbung so, dass sie mit § 14 übereinstimmen; sie sagen weder eine Rechtsberatung noch die Freiheit von Abmahnungen zu.
- Medienfuchs schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) sind ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung bzw. bei der Annahme eines Angebots, dass er als Unternehmer handelt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Medienfuchs ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Der kostenlose Website-Check auf den Webseiten von Medienfuchs ist eine unentgeltliche Leistung, die jeder nutzen kann, auch Verbraucher. Er ist keine Vertragsleistung nach diesen AGB; einen Anspruch auf seine Durchführung gibt es nicht. Medienfuchs haftet dafür nach den gesetzlichen Vorschriften. Seine Ergebnisse sind, wie in § 14 beschrieben, keine Rechtsberatung.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Leistungen und Preise auf den Webseiten von Medienfuchs ist kein verbindliches Angebot.
- Bestellvorgang: Vor Abgabe der Bestellung stellt Medienfuchs diese AGB und die Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs in abrufbarer und speicherbarer Form bereit. Der Kunde bestätigt durch Anklicken eines nicht vorausgewählten Kästchens, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und ihrer Geltung zustimmt.
- Mit dem Absenden der Bestellung im Bestellvorgang gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Vor dem Absenden kann er seine Angaben prüfen und berichtigen.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn die erste Zahlung erfolgreich ist und Medienfuchs die Bestellung per E-Mail bestätigt oder mit der Leistung beginnt (zum Beispiel den Website-Wächter einrichtet), je nachdem, was zuerst geschieht. Bei Zahlung mit USDC oder EURC ist die erste Zahlung erst mit dem vollständigen Betrag erfolgreich (§ 5 Abs. 6). Die Bestätigung enthält diese AGB und die Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs.
- Kann Medienfuchs eine Bestellung nach erfolgreicher Zahlung nicht annehmen (zum Beispiel weil der Kunde kein Unternehmer ist oder die Leistung für die angegebene Webseite nicht erbracht werden kann), teilt sie dies dem Kunden unverzüglich mit und erstattet den gezahlten Betrag unverzüglich nach § 5 Abs. 7.
- Angebote von Medienfuchs: Leistungen, die nicht über den Bestellvorgang angeboten werden (insbesondere Projekte nach Teil C und Hosting nach Teil D), und Bestellungen auf Rechnung vereinbaren die Parteien über ein Angebot. Das Angebot nennt Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen, die Gültigkeitsdauer und die Geltung dieser AGB. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer annimmt, insbesondere über die Annahmefunktion im Angebot oder in Textform. Medienfuchs bestätigt die Annahme per E-Mail.
- Vertragssprache ist Deutsch. Medienfuchs speichert den Vertragstext (Bestellung bzw. Angebot mit Annahme sowie die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser AGB); der Kunde kann ihn im Kundenbereich abrufen.
§ 3 Leistungen
- Umfang und Beschaffenheit der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. aus dem angenommenen Angebot, ergänzend aus dem jeweiligen besonderen Teil.
- Medienfuchs darf laufende Leistungen nur aus triftigem Grund ändern, zum Beispiel wegen einer geänderten Rechtslage, aus Gründen der Sicherheit, weil ein Dienst Dritter wegfällt oder sich ändert, oder wegen technischer Weiterentwicklung. Die Änderung muss für diesen Anlass erforderlich und dem Kunden zumutbar sein; die wesentlichen Funktionen der Leistung und der Vertragszweck bleiben erhalten. Größere Änderungen der Leistung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden. Änderungen, die den Kunden nicht nur unerheblich betreffen, kündigt Medienfuchs mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; ist eine Änderung aus Gründen der Sicherheit oder wegen einer gesetzlichen Pflicht früher nötig, so früh wie möglich. Schränkt eine Änderung den vereinbarten Leistungsumfang ein, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; bereits gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstattet Medienfuchs anteilig nach § 5 Abs. 7. Darauf weist Medienfuchs in der Ankündigung hin.
- Medienfuchs darf Dienstleister einsetzen (zum Beispiel Rechenzentren, Zahlungsdienstleister, Anbieter von KI-Diensten, Domain-Registrare). Medienfuchs bleibt für die Leistung gegenüber dem Kunden verantwortlich.
- Soweit Medienfuchs für eine Leistung KI-Dienste einsetzt (zum Beispiel für die KI-Prüfung, für Verbesserungsvorschläge oder in KI-Projekten), können deren Ergebnisse unvollständig oder fehlerhaft sein. Medienfuchs schuldet die vereinbarte Leistung, nicht die inhaltliche Richtigkeit jedes einzelnen KI-Ergebnisses, soweit nichts anderes vereinbart ist. Einzelheiten regeln § 14 Abs. 3, § 17 und § 27.
§ 4 Kundenbereich und Zugänge
- Der Kunde erhält Zugang zum Kundenbereich. Er hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Medienfuchs empfiehlt die Zwei-Faktor-Anmeldung.
- Der Kunde ist für Handlungen über seine Zugänge verantwortlich, soweit er deren Missbrauch zu vertreten hat. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er Medienfuchs unverzüglich; Medienfuchs darf den betroffenen Zugang dann vorübergehend sperren.
- Zugänge, die der Kunde Medienfuchs überlässt (zum Beispiel zu seiner Webseite, seinem Hosting oder seinen Konten bei Dritten), nutzt Medienfuchs nur für die vereinbarte Leistung.
§ 5 Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich netto. Umsatzsteuer wird nach den jeweils anwendbaren Vorschriften berechnet; bei Leistungen im Reverse-Charge-Verfahren oder nicht steuerbaren Leistungen weist Medienfuchs keine deutsche Umsatzsteuer aus. Medienfuchs stellt Rechnungen elektronisch aus und stellt sie im Kundenbereich und per E-Mail bereit.
- Abrechnungszeitraum bei laufenden Leistungen: Der erste Abrechnungszeitraum beginnt am Tag des Vertragsbeginns, bei Angeboten an dem dort genannten späteren Tag des Leistungsbeginns, bei Vorbestellungen am Starttag (§ 7a). Jeder Abrechnungszeitraum dauert bei monatlicher Zahlweise einen Monat, bei jährlicher Zahlweise zwölf Monate (ein Vertragsjahr); der folgende Abrechnungszeitraum beginnt jeweils am selben Kalendertag (gibt es diesen Tag in einem Monat nicht, am Monatsletzten). Einen anteilig berechneten ersten Monat gibt es nicht. Das Entgelt ist je Abrechnungszeitraum im Voraus fällig, spätestens am ersten Tag des Abrechnungszeitraums. Bei der Jahreszahlung gilt der im Tarif bzw. Angebot genannte Jahrespreis.
- Zahlungswege, Zahlung per Karte: Die Zahlung erfolgt über die im Bestellvorgang bzw. im Angebot genannten Zahlungswege, insbesondere per Karte über den Zahlungsdienstleister Stripe oder mit USDC oder EURC (Absatz 5). Bei Zahlung per Karte belastet Medienfuchs die hinterlegte Karte mit dem Entgelt für den folgenden Abrechnungszeitraum: bei monatlicher Zahlweise am ersten Tag des neuen Abrechnungszeitraums, bei jährlicher Zahlweise drei Tage vor Beginn des neuen Vertragsjahres. Schlägt die Belastung fehl, informiert Medienfuchs den Kunden nach § 6 Abs. 2; Medienfuchs kann die Belastung erneut versuchen, der Kunde kann jederzeit über den Bezahl-Link zahlen.
- Preisänderungen bei bestehenden Verträgen gelten nur für künftige Abrechnungszeiträume: bei jährlicher Zahlweise frühestens nach Ablauf der laufenden Laufzeit, bei monatlicher Zahlweise frühestens ab dem übernächsten Abrechnungszeitraum nach Zugang der Ankündigung. Eine Preiserhöhung ist höchstens einmal je Vertragsjahr und um höchstens 10 Prozent gegenüber dem bisherigen Preis zulässig. Medienfuchs kündigt sie mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und nennt dabei den neuen Preis, den Tag, ab dem er gilt, und den Grund (zum Beispiel gestiegene Kosten für Rechenzentrum, KI-Dienste oder Personal). Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden kündigen: bei monatlicher Zahlweise nach § 7 Abs. 1, bei jährlicher Zahlweise zum Ende der laufenden Laufzeit, auch wenn die Frist nach § 7 Abs. 2 bereits abgelaufen ist; der Vertrag verlängert sich dann nicht. Auf dieses Recht weist Medienfuchs in der Ankündigung hin. Bereits bezahlte Abrechnungszeiträume bleiben unberührt. Preissenkungen kann Medienfuchs jederzeit vornehmen.
- Zahlung mit USDC oder EURC: Rechnungen lauten auf Euro. Auf der Bezahlseite wählt der Kunde eines der angebotenen Token (USDC oder EURC) und Netzwerke; sie zeigt die Empfangsadresse und den zu zahlenden Betrag. EURC gilt im Verhältnis 1:1 zum Euro, USDC zum angezeigten Kurs, der 30 Minuten lang verbindlich ist. Die Zahlung ist bewirkt, wenn der Betrag auf der angegebenen Adresse eingegangen und im Netzwerk endgültig bestätigt ist. Netzwerkgebühren der Zahlung trägt der Kunde. Einen automatischen Einzug gibt es nicht: Medienfuchs sendet die Rechnung für den folgenden Abrechnungszeitraum bis zu 14 Tage vor dessen Beginn per E-Mail mit Bezahl-Link; sie ist mit Beginn des Abrechnungszeitraums fällig.
- Abweichende Zahlungen mit USDC oder EURC: (a) Geht eine Zahlung nach Ablauf der 30 Minuten ein, bucht Medienfuchs sie bis sieben Tage nach Erstellung der Bezahlseite noch zum dort angezeigten Kurs. Danach erzeugt der Kunde über den Bezahl-Link eine neue Bezahlseite; eine trotzdem eingehende Zahlung ordnet Medienfuchs von Hand zu oder erstattet sie. (b) Teilzahlungen ordnet Medienfuchs von Hand der Rechnung zu und teilt dem Kunden den offenen Rest mit. Bei einer Bestellung kommt der Vertrag erst mit der vollständigen Zahlung zustande; wird der Rest nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Bestellung gezahlt, erstattet Medienfuchs die Teilzahlung. (c) Zahlt der Kunde zu viel, erstattet Medienfuchs den Mehrbetrag oder verrechnet ihn auf Wunsch des Kunden mit der nächsten Rechnung. (d) Zahlungen auf nicht angebotenen Netzwerken oder mit nicht angebotenen Token kann Medienfuchs unter Umständen nicht erreichen. Medienfuchs bemüht sich um eine Erstattung, soweit ihr der Zugriff auf die Zahlung technisch möglich ist; eine Erstattung kann sie in diesen Fällen nicht zusagen. (e) Netzwerkgebühren einer Erstattung nach (c) und (d) trägt der Kunde; sie werden vom Erstattungsbetrag abgezogen.
- Erstattungen: Erstattet Medienfuchs Zahlungen (zum Beispiel nach § 2 Abs. 5, § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 4 oder Absatz 6), gilt: Kartenzahlungen erstattet Medienfuchs auf die verwendete Karte; ist das nicht mehr möglich, per Überweisung auf ein vom Kunden genanntes Konto. Zahlungen mit USDC oder EURC erstattet Medienfuchs in Höhe ihres Euro-Werts: bei EURC 1:1, bei USDC zum Kurs der Bezahlseite, zu der die Zahlung gehört, sonst zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Eingangstag. Die Erstattung erfolgt nach Wahl des Kunden per Überweisung auf ein vom Kunden genanntes Konto oder in USDC oder EURC auf einem angebotenen Netzwerk an eine vom Kunden genannte Adresse; bei USDC rechnet Medienfuchs zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Tag der Erstattung um. Bei Erstattungen nach § 2 Abs. 5, § 3 Abs. 2 und § 7 Abs. 4 trägt Medienfuchs die Netzwerkgebühren. Für die Richtigkeit der genannten Adresse ist der Kunde verantwortlich.
- Rechnungen, die keine im Voraus fälligen Entgelte nach Absatz 2 betreffen (insbesondere bei Projekten nach Teil C), sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
§ 6 Zahlung als Voraussetzung der Leistung, Zahlungsverzug
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Medienfuchs Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
- Laufende Leistungen erbringt Medienfuchs gegen Vorauszahlung (§ 5 Abs. 2). Scheitert eine Zahlung oder ist die Rechnung für einen Abrechnungszeitraum bei dessen Beginn nicht bezahlt, informiert Medienfuchs den Kunden per E-Mail mit einem Bezahl-Link und nennt den Tag, ab dem die Leistung ruht (Ankündigung). Die Leistung ruht nur, wenn die Ankündigung dem Kunden zugegangen ist und bis zum genannten Tag nicht gezahlt ist, und frühestens ab dem späteren der beiden Tage: sieben Tage nach Beginn des Abrechnungszeitraums oder sieben Tage nach Zugang der Ankündigung. Beispiel: Beginnt der Abrechnungszeitraum am 1.10. und geht die Ankündigung am selben Tag zu, ruht die Leistung frühestens ab dem 8.10.; geht sie erst am 4.10. zu, frühestens ab dem 11.10.
- Die Leistung ruht nicht, (a) solange der offene Betrag unter 5 Euro liegt, (b) solange die Zahlung wegen eines Fehlers auf Seiten von Medienfuchs oder des Zahlungsdienstleisters nicht erfolgt ist, eine eingegangene Zahlung noch nicht zugeordnet ist oder die Abfrage des Zahlungsnetzwerks gestört ist, (c) solange Medienfuchs einen begründeten Einwand prüft, den der Kunde in Textform gegen die Rechnung erhoben hat. Nach der Klärung teilt Medienfuchs dem Kunden das Ergebnis per E-Mail mit; ist der Einwand unbegründet, ruht die Leistung frühestens drei Tage nach Zugang dieser Mitteilung.
- Es ruhen nur die kostenpflichtigen Leistungen des unbezahlten Vertrags (zum Beispiel die Prüfungen des Website-Wächters). Kundenbereich, Rechnungen und vorhandene Berichte bleiben abrufbar. Für Hosting und E-Mail-Dienste gilt § 36. Nach Zahlung nimmt Medienfuchs die Leistung unverzüglich wieder auf. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts bleibt während der Unterbrechung bestehen; die Laufzeit verlängert sich dadurch nicht.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
- Monatliche Zahlweise: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann jederzeit zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Er endet mit Ablauf dieses Abrechnungszeitraums, auch wenn der Kunde für spätere Abrechnungszeiträume bereits gezahlt hat. Bei Vorbestellungen gilt die Mindestlaufzeit nach § 7a Abs. 2.
- Jährliche Zahlweise: Der Vertrag läuft zunächst zwölf Monate ab Vertragsbeginn. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Bei Verträgen aus dem Bestellvorgang (Zahlung per Karte oder mit USDC oder EURC) erinnert Medienfuchs den Kunden rechtzeitig vor der Verlängerung per E-Mail; bei Verträgen über ein Angebot, soweit dies im Angebot vereinbart ist.
- Die Kündigung ist im Kundenbereich möglich, soweit er sie für den Vertrag anbietet, und stets in Textform (zum Beispiel per E-Mail an info@medienfuchs.gmbh). Medienfuchs bestätigt die Kündigung mit dem Tag, an dem der Vertrag endet.
- Bei einer ordentlichen Kündigung steht die Leistung bis zum Vertragsende zur Verfügung; das Entgelt für den laufenden Abrechnungszeitraum wird nicht erstattet. Bereits gezahlte Entgelte für Abrechnungszeiträume nach dem Vertragsende erstattet Medienfuchs nach § 5 Abs. 7 unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende bzw. nachdem Medienfuchs von der Zahlung Kenntnis erlangt hat; ist für die Erstattung eine Angabe des Kunden nötig (Konto oder Adresse), nicht vor deren Eingang. Eine bereits gestellte, noch nicht bezahlte Rechnung für einen Abrechnungszeitraum nach dem Vertragsende storniert Medienfuchs. Endet der Vertrag durch eine Kündigung aus wichtigem Grund (Absatz 5) vor dem Ende eines bezahlten Abrechnungszeitraums, erstattet Medienfuchs das Entgelt für die Zeit danach anteilig und innerhalb derselben Frist, es sei denn, der Kunde hat den wichtigen Grund zu vertreten.
- Jede Partei kann den Vertrag unter den Voraussetzungen des § 314 BGB aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, Frist oder Abmahnung sind nach § 314 Abs. 2 BGB entbehrlich. Ein wichtiger Grund für Medienfuchs liegt insbesondere vor, wenn der Kunde (a) bei monatlicher Zahlweise mit zwei aufeinander folgenden Monatsentgelten in Verzug ist, (b) bei monatlicher Zahlweise über mehr als zwei Monate hinweg mit einem Betrag in Verzug ist, der zwei Monatsentgelte erreicht, (c) bei jährlicher Zahlweise mit einem Betrag von mindestens zwei Monatsentgelten (zwei Zwölftel des Jahrespreises) länger als 30 Tage in Verzug ist, oder (d) die Leistungen rechtswidrig nutzt (§ 8 Abs. 1).
- Für Projekte nach Teil C gilt § 28; für Hosting, Domains und Wartung nach Teil D gelten ergänzend § 29 Abs. 3 und § 37.
§ 7a Vorbestellung
- Vorbestellbare Leistungen: Medienfuchs kann laufende Leistungen, die noch nicht verfügbar sind, zur Vorbestellung anbieten. Der Bestellvorgang nennt den Starttag. Der Vertrag kommt mit der Bestellung nach § 2 Abs. 4 zustande; der erste Abrechnungszeitraum beginnt am Starttag (§ 5 Abs. 2).
- Vorauszahlung und Mindestlaufzeit: Bei der Vorbestellung zahlt der Kunde das Entgelt für die im Bestellvorgang genannte Zahl von Abrechnungsmonaten (bei monatlicher Zahlweise) beziehungsweise für das erste Vertragsjahr (bei jährlicher Zahlweise) im Voraus. Diese Zeiträume sind Mindestlaufzeit. § 7 Abs. 1 gilt mit der Maßgabe, dass eine Kündigung bei monatlicher Zahlweise frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit wirkt. Die Kündigung kann schon vor dem Starttag erklärt werden.
- Rechnung: Medienfuchs stellt die Rechnung über die Vorauszahlung mit der Bestellung aus. Sie weist den Leistungszeitraum ab dem Starttag aus. Für die Zeit nach der Mindestlaufzeit gilt § 5.
- Verschiebung des Starttags: Verschiebt Medienfuchs den Starttag um mehr als 30 Tage, kann der Kunde bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten; Medienfuchs erstattet die Vorauszahlung nach § 5 Abs. 7. Weitere gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- Leistungsumfang: Maßgeblich ist der bei der Bestellung angezeigte und mit der Bestätigung übersandte Leistungsumfang (§ 2 Abs. 4, § 3). Erweitert Medienfuchs den Umfang der vorbestellten Leistung bis zum Starttag, gilt der erweiterte Umfang ohne Aufpreis.
- Frühstarter-Vorteil: Nennt das Angebot für eine begrenzte Zahl von Vorbestellungen einen Preisnachlass auf die Grundgebühr, gilt er für den vorbestellten Vertrag, solange dieser ohne Unterbrechung läuft, und entfällt bei einem Wechsel in einen anderen Tarif. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Eingang der Vorauszahlung. Eine Vormerkung ohne Vorbestellung (Interessenmeldung) begründet keinen Anspruch auf den Nachlass.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Der Kunde nutzt die Leistungen nur im Rahmen der Gesetze. Er lässt nur Webseiten, Domains und Systeme prüfen oder bearbeiten, deren Inhaber er ist oder für die er die Zustimmung des Inhabers hat.
- Der Kunde hält seine Kontaktdaten und die Empfängeradressen für Berichte, Rechnungen und Ankündigungen aktuell.
- Der Kunde stellt Informationen, Inhalte und Zugänge, die Medienfuchs für die Leistung benötigt, rechtzeitig und vollständig bereit.
§ 9 Haftung
- Medienfuchs haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Medienfuchs nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Für den Verlust von Daten, die der Kunde selbst zu sichern hat, haftet Medienfuchs bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der für ihre Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, wenn der Kunde seine Daten regelmäßig und dem Risiko angemessen gesichert hätte. Hat Medienfuchs die Datensicherung vertraglich übernommen (§ 32), gilt diese Beschränkung nicht; es bleibt bei den Absätzen 1 und 2.
- Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Medienfuchs.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Medienfuchs verarbeitet personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung von Medienfuchs.
- Soweit Medienfuchs personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere beim Hosting und bei der Wartung nach Teil D, in KI-Projekten und Automatisierungen nach Teil C, bei der Auswertung von E-Mail-Berichten wie DMARC-Berichten und beim Telefonassistenten), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO auf Grundlage des Musters, das Medienfuchs bereitstellt; es nennt auch die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter. Ohne diesen Vertrag beginnt keine Verarbeitung im Auftrag.
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 11 Änderungen dieser AGB
- Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge bedürfen der Zustimmung des Kunden. Medienfuchs bietet sie mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform an.
- Rein redaktionelle Änderungen und Änderungen, die den Kunden nicht benachteiligen, teilt Medienfuchs mit Wirkung für die Zukunft in Textform mit.
- Leistungsumfang, Preise und Laufzeit werden nicht über eine Änderung dieser AGB geändert; für Leistungen gilt § 3 Abs. 2, für Preise § 5 Abs. 4.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz von Medienfuchs (Weinstadt). Medienfuchs darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B – Besondere Bedingungen für Website-Check und Website-Wächter
§ 13 Leistungsbeschreibung
- Der Website-Check ist eine automatisierte technische Prüfung öffentlich zugänglicher Inhalte einer Webseite und öffentlich zugänglicher Daten zur Domain (zum Beispiel DNS-Einträge, Zertifikate und ähnlich lautende Domains); soweit im Tarif enthalten, wertet er außerdem DMARC-Berichte aus, die der Kunde an Medienfuchs senden lässt. Der Website-Wächter wiederholt diese Prüfung in dem im Tarif vereinbarten Abstand, vergleicht die Ergebnisse und sendet dem Kunden einen Bericht.
- Geprüfte Bereiche, Zahl der Unterseiten, Prüfabstand und Zusatzprüfungen (zum Beispiel KI-Prüfung, laufende Optimierung, Formular-Zustelltest) richten sich nach dem gewählten Tarif. Von der Webseite geprüft werden nur Inhalte, die ohne Anmeldung öffentlich erreichbar sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Prüfungen, die in Systeme des Kunden eingreifen (zum Beispiel das Absenden von Formularen), führt Medienfuchs nur nach gesonderter Freigabe des Kunden durch, mit gekennzeichneten Testdaten und im freigegebenen Umfang (§ 18).
- Jeder Bericht nennt den Tag der Prüfung, den Rechtsstand und die Version der angewendeten Prüfregeln. Medienfuchs gleicht die rechtlichen Prüfregeln spätestens alle sechs Wochen mit den amtlichen Gesetzestexten ab und passt sie an, wenn sich die Rechtslage geändert hat.
- Blockieren Schutzmaßnahmen auf Seiten des Kunden (zum Beispiel Firewall, Bot-Schutz) einzelne Prüfungen, kann Medienfuchs diese nicht oder nur eingeschränkt durchführen; der Bericht weist darauf hin. Blockiert die Webseite die Prüfung vollständig, gilt die Prüfung als nicht durchführbar; Medienfuchs informiert den Kunden und wiederholt sie in angemessenem Abstand. Beides gilt nicht als Ausfall im Sinne des § 15.
§ 14 Keine Rechtsberatung, Grenzen automatischer Prüfungen
- Die rechtlichen Prüfregeln sind abstrakte, für alle Kunden gleiche Kriterien (zum Beispiel, ob Pflichtangaben vorhanden und erreichbar sind). Die Prüfungen sind technische Hinweise auf mögliche Mängel und allgemeine Informationen zur Rechtslage. Sie würdigen nicht den konkreten Einzelfall des Kunden, sind keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt.
- Automatische Prüfungen können nicht alle Mängel erkennen und können im Einzelfall Hinweise geben, die nicht zutreffen. Medienfuchs schuldet keine bestimmte rechtliche Bewertung und keine Freiheit von Abmahnungen, Bußgeldern oder sonstigen Ansprüchen Dritter.
- Ergebnisse der KI-Prüfung beruhen auf Antworten von KI-Diensten zum Zeitpunkt der Prüfung. Sie sind Stichproben und können unvollständig oder fehlerhaft sein; sie geben nicht wieder, was Nutzer einer bestimmten KI-Anwendung angezeigt bekommen.
§ 15 Verfügbarkeit
- Medienfuchs bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Durchführung der Prüfungen. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Wartungsarbeiten führt Medienfuchs möglichst nachts durch.
- Fällt eine fällige Prüfung aus einem Grund aus, den Medienfuchs zu vertreten hat, holt Medienfuchs sie innerhalb von sieben Tagen nach. Gelingt das nicht, mindert sich das Entgelt für den betroffenen Abrechnungszeitraum anteilig im Verhältnis der ausgefallenen zu den vereinbarten Prüfungen; Medienfuchs verrechnet oder erstattet den Betrag. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 16 Nutzung der Berichte
- Der Kunde darf die Berichte für eigene Zwecke nutzen und an seine Dienstleister (zum Beispiel Webagentur, Rechtsanwalt) weitergeben.
- Eine Veröffentlichung von Berichten oder die Werbung mit Prüfergebnissen von Medienfuchs (zum Beispiel „geprüft von Medienfuchs“) bedarf der vorherigen Zustimmung von Medienfuchs in Textform.
§ 17 Laufende Optimierung (Tarife Premium und Ultimate)
- Ist die laufende Optimierung im Tarif enthalten (derzeit Premium und Ultimate), erstellt Medienfuchs nach den Prüfungen mit Hilfe von KI-Diensten Verbesserungsvorschläge für die geprüfte Webseite (zum Beispiel Seitentitel, Beschreibungen, Bildbeschreibungen, strukturierte Daten und Hinweise auf fehlende Inhalte). Grundlage sind die öffentlich lesbaren Inhalte der Webseite und die Prüfergebnisse. Medienfuchs stellt die Vorschläge im Kundenbereich bereit und sendet einen regelmäßigen Bericht.
- Die Vorschläge sind Empfehlungen. Der Kunde prüft jeden Vorschlag auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit, bevor er ihn übernimmt. Die Entscheidung über die Übernahme und die Verantwortung für die Inhalte seiner Webseite liegen beim Kunden.
- Medienfuchs schuldet keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder Erwähnung in KI-Antworten und keine bestimmte Zahl von Besuchern oder Anfragen. Suchmaschinen und KI-Dienste entscheiden darüber nach eigenen Regeln, die Medienfuchs nicht beeinflussen kann.
- Bietet Medienfuchs eine technische Einbindung an, über die freigegebene Inhalte direkt auf der Webseite des Kunden ausgeliefert werden, liefert Medienfuchs darüber nur Inhalte aus, die der Kunde zuvor freigegeben hat. Der Kunde kann die Einbindung jederzeit entfernen.
- Die Umsetzung von Vorschlägen auf der Webseite durch Medienfuchs ist nicht Teil des Tarifs. Wünscht der Kunde sie (zum Beispiel über „Medienfuchs soll das umsetzen“), erstellt Medienfuchs dafür ein gesondertes Angebot; es gilt Teil C.
§ 18 Formular-Zustelltest und Meldungen von Nachahmungen
- Ist der Formular-Zustelltest im Tarif enthalten, sendet Medienfuchs nach Freigabe durch den Kunden im Kundenbereich in den Prüfabständen eine als Test gekennzeichnete Anfrage über das Kontaktformular der Webseite und prüft, ob sie ankommt. Der Kunde kann die Freigabe jederzeit im Kundenbereich zurücknehmen. Er sorgt dafür, dass Testanfragen in seinem Betrieb nicht als echte Aufträge bearbeitet werden, und bestätigt auf Nachfrage den Eingang. Ohne Bestätigung kann Medienfuchs die Zustellung nur eingeschränkt beurteilen.
- Bietet der Tarif an, Nachahmungen der Webseite oder Domain (zum Beispiel betrügerische Doppelgänger-Domains) bei Registraren, Hostern oder Meldestellen zu melden, sendet Medienfuchs eine Meldung erst, nachdem der Kunde sie im Kundenbereich ausgelöst und dabei bestätigt hat, dass er die gemeldete Seite weder selbst betreibt noch beauftragt hat. Diese Angabe allein begründet keinen Verdacht; die Meldung stützt sich zusätzlich auf die technischen Merkmale, an denen die Prüfung die Nachahmung erkannt hat, und beschreibt ausdrücklich einen Verdacht, keine feststehende Tatsache. Medienfuchs darf eine Meldung ablehnen oder zurückstellen, wenn sie nach ihrer Einschätzung nicht ausreichend begründet ist. Ob und wann die Empfänger handeln, kann Medienfuchs nicht beeinflussen.
- Veranlasst der Kunde schuldhaft eine unberechtigte Meldung, stellt er Medienfuchs von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei. Medienfuchs informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, gibt ihm Gelegenheit, bei der Abwehr mitzuwirken, und erkennt Ansprüche nicht an und schließt keine Vergleiche zu seinen Lasten, ohne sich vorher mit ihm abzustimmen.
Teil C – Besondere Bedingungen für Projekte
Teil C gilt für einmalige Leistungen nach Angebot, insbesondere Webdesign und Entwicklung, Gestaltung und Inhalte (zum Beispiel Logos, Texte, Bilder) sowie KI-Projekte und Automatisierungen.
§ 19 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
- Projekte vereinbaren die Parteien über ein Angebot von Medienfuchs nach § 2 Abs. 6. Maßgeblich für Umfang, Termine und Vergütung ist die Leistungsbeschreibung im angenommenen Angebot.
- Schuldet Medienfuchs nach dem Angebot ein bestimmtes Ergebnis (zum Beispiel eine fertige Webseite, ein Logo oder eine eingerichtete Automatisierung), gilt Werkvertragsrecht. Rechnet Medienfuchs nach Aufwand ab, ohne ein bestimmtes Ergebnis zu schulden (zum Beispiel Beratung, Schulung, Unterstützung nach Stunden), gilt Dienstvertragsrecht.
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Voraussichtliche Zeiträume verschieben sich angemessen, solange der Kunde eine Mitwirkung nach § 20 nicht erbringt oder solange über Änderungswünsche nach § 21 verhandelt wird.
§ 20 Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.
- Der Kunde stellt die im Angebot genannten Inhalte (zum Beispiel Texte, Bilder, Logos, Daten), Informationen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in einem gängigen digitalen Format bereit und gibt Entwürfe und Zwischenergebnisse in angemessener Frist frei oder teilt seine Änderungswünsche mit.
- Erbringt der Kunde eine Mitwirkung nicht rechtzeitig, kann Medienfuchs nach Ankündigung in Textform den dadurch entstehenden Mehraufwand nach den im Angebot genannten Stundensätzen berechnen; die gesetzlichen Rechte von Medienfuchs (insbesondere §§ 642, 643 BGB) bleiben unberührt.
§ 21 Änderungswünsche
- Wünscht der Kunde Leistungen, die über das Angebot hinausgehen oder davon abweichen, teilt Medienfuchs ihm in Textform mit, ob und wie sich dies auf Vergütung und Termine auswirkt. Mehrleistungen werden nach Aufwand zu den im Angebot genannten Stundensätzen vergütet, soweit die Parteien nicht einen festen Preis vereinbaren.
- Medienfuchs beginnt mit der Umsetzung eines Änderungswunsches, wenn der Kunde der Mitteilung nach Absatz 1 in Textform zugestimmt hat. Bis dahin arbeitet Medienfuchs auf Grundlage des bisherigen Angebots weiter.
- Die im Angebot genannte Zahl von Korrekturschleifen ist im Preis enthalten; weitere Korrekturen gelten als Änderungswunsch. Die Beseitigung von Mängeln der Leistung von Medienfuchs ist nie ein kostenpflichtiger Änderungswunsch.
§ 22 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot (Festpreis oder Aufwand). Bei Abrechnung nach Aufwand weist Medienfuchs die Zeiten nachvollziehbar nach.
- Anzahlungen und Abschlagszahlungen werden fällig, wie im Angebot bestimmt. Rechnungen sind nach § 5 Abs. 8 innerhalb von 14 Tagen fällig.
- Kosten Dritter, die für das Projekt anfallen (zum Beispiel Lizenzen für Schriften, Bilder, Erweiterungen oder Verbrauchskosten von KI-Diensten), trägt der Kunde, soweit das Angebot sie nennt oder er ihnen vorher in Textform zugestimmt hat.
- Ist eine fällige Anzahlung oder Abschlagszahlung nicht bezahlt, kann Medienfuchs die weitere Arbeit am Projekt bis zur Zahlung zurückstellen (§ 320 BGB); Termine verschieben sich entsprechend. Medienfuchs kündigt dies vorher in Textform an.
§ 23 Abnahme
- Schuldet Medienfuchs ein Werk, zeigt Medienfuchs dem Kunden die Fertigstellung in Textform an (zum Beispiel mit einem Vorschau-Link) und fordert ihn auf, das Werk innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel 14 Tage, zu prüfen und abzunehmen. Teilabnahmen gibt es nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind; dass das Angebot einzelne Bestandteile aufzählt, genügt dafür nicht.
- Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Auf diese Folge weist Medienfuchs in der Aufforderung hin.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern; Medienfuchs beseitigt sie im Rahmen der Nacherfüllung. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, insbesondere wenn der Kunde das Werk nach angemessener Prüfzeit ohne Rüge eines Mangels produktiv nutzt (zum Beispiel die Webseite für die Öffentlichkeit freischaltet). Eine Nutzung zu Testzwecken, eine allein von Medienfuchs veranlasste Veröffentlichung oder eine Nutzung, die zur Abwendung oder Minderung eines Schadens erforderlich ist, ist für sich keine Abnahme.
§ 24 Mängelrechte
- Bei Mängeln eines Werks leistet Medienfuchs zunächst Nacherfüllung; Medienfuchs kann wählen, ob sie den Mangel beseitigt oder das Werk neu herstellt (§ 635 BGB). Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde die weiteren gesetzlichen Rechte. Für Schadensersatz gilt § 9.
- Ein Mangel liegt nicht vor, soweit eine Abweichung darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter das Werk nach der Abnahme verändert hat, dass Software Dritter (zum Beispiel Browser, Betriebssystem, Content-Management-System oder Erweiterungen) nach der Abnahme aktualisiert wurde, ohne dass Medienfuchs die Wartung übernommen hat (Teil D), oder dass der Kunde Vorgaben gemacht oder Inhalte geliefert hat, auf deren Risiken Medienfuchs ihn hingewiesen hat. Webseiten werden für die im Angebot genannten Browser und Geräte erstellt, sonst für die zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen der verbreiteten Browser.
- Die Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln des Werks nach § 634 Nr. 1 bis 3 BGB (Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung) verjähren in zwölf Monaten ab der Abnahme. Nicht verkürzt sind und den gesetzlichen Fristen unterliegen: Ansprüche wegen Rechtsmängeln (zum Beispiel fehlender Lizenzen für Bilder, Schriften oder Software), Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 634 Nr. 4 BGB; für sie gilt § 9), Ansprüche bei arglistig verschwiegenen Mängeln und aus einer Garantie sowie Fälle, in denen das Gesetz zwingend eine längere Frist vorschreibt.
§ 25 Nutzungsrechte
- Mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen aus dem Projekt räumt Medienfuchs dem Kunden an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die im Angebot bestimmten Nutzungsrechte ein. Bestimmt das Angebot nichts, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Recht, die Ergebnisse für den im Angebot genannten Zweck zu nutzen und zu bearbeiten; an Logos und anderen Gestaltungen, die als Kennzeichen des Kunden dienen, erhält er ein ausschließliches Recht.
- Vor vollständiger Bezahlung darf der Kunde die Ergebnisse zur Prüfung und Abnahme nutzen. Eine Veröffentlichung vor vollständiger Bezahlung gestattet Medienfuchs widerruflich; Medienfuchs kann die Gestattung widerrufen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Projekt in Verzug ist.
- Offene Arbeitsdateien und Entwürfe (zum Beispiel Gestaltungsdateien, nicht gewählte Entwürfe) gibt Medienfuchs nur heraus, wenn das im Angebot vereinbart ist. Die Dateien und Datenbanken einer von Medienfuchs erstellten Webseite erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung auf Anforderung; für betriebene Webseiten gilt § 37.
- Bestandteile Dritter (zum Beispiel Open-Source-Software, Schriften, Stockbilder, Erweiterungen, Vorlagen) unterliegen den Lizenzbedingungen ihrer Rechteinhaber. Medienfuchs nennt im Angebot oder bei der Übergabe die wesentlichen Bestandteile Dritter, für die laufende Kosten oder besondere Bedingungen gelten, und weist darauf hin, wenn eine Lizenz nicht auf den Kunden übertragen werden kann. Der Kunde beachtet diese Bedingungen.
- Allgemeines Wissen, Werkzeuge, Vorlagen und Programmteile, die Medienfuchs unabhängig vom Projekt entwickelt hat und auch für andere Kunden verwendet, bleiben bei Medienfuchs; der Kunde erhält daran die für die Nutzung der Ergebnisse nötigen Rechte nach Absatz 1.
§ 26 Material des Kunden, Referenzen
- Der Kunde sichert zu, dass er an den Inhalten, die er Medienfuchs überlässt (zum Beispiel Texte, Bilder, Logos, Daten), die für das Projekt nötigen Rechte hat und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt Medienfuchs von Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Medienfuchs informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche.
- Medienfuchs prüft überlassene Inhalte nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, weist den Kunden aber auf offensichtliche Rechtsverstöße hin.
- Medienfuchs nennt den Namen und das Logo des Kunden sowie veröffentlichte Arbeitsergebnisse (zum Beispiel Bildschirmfotos der Webseite) nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform als Referenz. Der Kunde kann die Zustimmung jederzeit für die Zukunft widerrufen; Medienfuchs entfernt die Referenz dann innerhalb angemessener Frist aus ihren eigenen Medien. Einen Hinweis auf Medienfuchs auf der Webseite des Kunden (zum Beispiel im Fußbereich) setzt Medienfuchs ebenfalls nur mit Zustimmung des Kunden.
§ 27 KI-Projekte und KI-Ergebnisse
- In KI-Projekten (zum Beispiel Chatbots, Textassistenten, Automatisierungen mit KI-Diensten) schuldet Medienfuchs die im Angebot beschriebene Einrichtung und Funktion. Ergebnisse von KI-Diensten entstehen nach Wahrscheinlichkeiten; sie können trotz sorgfältiger Einrichtung im Einzelfall falsch, unvollständig oder unpassend sein. Die Richtigkeit einzelner KI-Ergebnisse schuldet Medienfuchs nur, soweit dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Davon unberührt bleiben die vereinbarte Qualität, die sorgfältige Einrichtung und Erprobung des Systems und die im Angebot vereinbarten Prüfungen; insoweit gelten die gesetzlichen Mängelrechte und § 9.
- Der Kunde prüft KI-Ergebnisse, bevor er sie veröffentlicht, an Dritte weitergibt oder Entscheidungen darauf stützt, insbesondere bei rechtlichen, gesundheitlichen, finanziellen oder sicherheitsrelevanten Inhalten. Für Abläufe, die ohne menschliche Prüfung nach außen wirken, legen die Parteien im Angebot Grenzen und Sicherungen fest.
- Ob an einem Ergebnis Urheberrechte entstehen, hängt vom menschlichen schöpferischen Beitrag ab (§ 2 Abs. 2 UrhG); an Ergebnissen, die ohne einen solchen Beitrag von KI-Diensten erzeugt werden, entstehen in der Regel keine. Medienfuchs räumt dem Kunden Rechte nach § 25 ein, soweit solche Rechte bestehen. Schutzfähigkeit, Einzigartigkeit oder Ausschließlichkeit von KI-Ergebnissen sichert Medienfuchs nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang zu.
- Medienfuchs setzt die im Angebot genannten KI-Anbieter ein. Bevor vertrauliche oder personenbezogene Daten des Kunden an einen KI-Anbieter übermittelt werden, klären die Parteien, ob die Verarbeitung zulässig ist, wie die Vertraulichkeit gewahrt wird und ob Daten in ein Land außerhalb der EU übermittelt werden; ohne diese Klärung übermittelt Medienfuchs keine solchen Daten. Medienfuchs nutzt dafür nur Anbieter und Tarife, die eine Verwendung der Daten zum Training ihrer Modelle vertraglich ausschließen. Personenbezogene Daten verarbeitet Medienfuchs dabei nur auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung (§ 10 Abs. 2). Besondere Kategorien personenbezogener Daten (zum Beispiel Gesundheitsdaten) und Geschäftsgeheimnisse Dritter gibt der Kunde nur nach vorheriger Absprache in Textform in KI-Anwendungen ein.
- Verbrauchskosten der KI-Dienste (zum Beispiel nach Zahl der Anfragen oder verarbeiteten Textmengen) werden wie im Angebot bestimmt berechnet: pauschal, nach Verbrauch oder über ein eigenes Konto des Kunden beim Anbieter. Ist eine Abrechnung nach Verbrauch vereinbart, informiert Medienfuchs den Kunden, bevor die im Angebot genannte Grenze überschritten wird.
- Betreibt der Kunde ein KI-System gegenüber seinen eigenen Kunden oder Mitarbeitern, ist er für die ihn als Betreiber treffenden Pflichten verantwortlich, insbesondere nach der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689), zum Beispiel für den Hinweis, dass Nutzer mit einer KI kommunizieren. Medienfuchs unterstützt ihn dabei im vereinbarten Umfang. Eigene gesetzliche Pflichten von Medienfuchs bleiben unberührt; welche Pflichten wen treffen, richtet sich nach den tatsächlichen Rollen der Parteien.
§ 28 Beendigung von Projekten
- Der Kunde kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung des Werks jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Medienfuchs kann dann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Es wird vermutet, dass Medienfuchs danach 5 Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen; beiden Parteien bleibt der Nachweis eines anderen Betrags vorbehalten.
- Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen (§ 648a BGB, bei Dienstverträgen § 626 BGB). § 7 Abs. 5 Satz 2 gilt entsprechend.
- Dienstverträge nach Aufwand können beide Parteien mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen werden vergütet.
- Bei einer Beendigung übergibt Medienfuchs die bis dahin erstellten und bezahlten Arbeitsergebnisse; § 25 gilt für sie entsprechend.
Teil D – Besondere Bedingungen für Hosting, Domains und Wartung
§ 29 Leistungsumfang, Laufzeit
- Medienfuchs betreibt Webseiten, Anwendungen, E-Mail-Postfächer und Domains des Kunden und wartet sie im Umfang des Angebots bzw. Tarifs (zum Beispiel Speicherplatz, Zahl der Postfächer, Wartungsleistungen, Datensicherung, Reaktionszeiten).
- Medienfuchs stellt die Systeme so bereit, dass sie über das Internet erreichbar sind. Für die Datenübertragung außerhalb des von Medienfuchs genutzten Rechenzentrums (zum Beispiel im Netz des Internetanbieters des Kunden oder seiner Besucher) ist Medienfuchs nicht verantwortlich.
- Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Bestimmt das Angebot nichts, gilt § 7 Abs. 1 und 2 entsprechend der vereinbarten Zahlweise. Entgelte für Domains richten sich nach den Registrierungszeiträumen der jeweiligen Vergabestelle, in der Regel ein Jahr.
§ 30 Verfügbarkeit und Wartungsfenster
- Medienfuchs schuldet die im Angebot genannte Verfügbarkeit (Zielwert). Ist keiner genannt, beträgt er 99 Prozent je Kalendermonat. Gemessen wird mit einer externen Überwachung, die die Startseite der Webseite bzw. den im Angebot vereinbarten Messpunkt alle fünf Minuten abruft; nicht verfügbar ist der Dienst, solange der Messpunkt nicht oder nur mit einem Serverfehler antwortet. Medienfuchs stellt dem Kunden die Monatsauswertung auf Anfrage bereit.
- Nicht als Ausfall zählen: (a) angekündigte Wartungsarbeiten im Wartungsfenster nach Absatz 3, (b) Störungen, die auf Inhalten, Software oder Einstellungen des Kunden beruhen, (c) Sperren und Unterbrechungen nach § 35 Abs. 2 und 3 und § 36, soweit Medienfuchs ihren Anlass nicht zu vertreten hat, (d) Störungen durch Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Medienfuchs, insbesondere höhere Gewalt und Angriffe Dritter, die trotz dem Stand der Technik entsprechender Schutzmaßnahmen nicht abgewehrt werden können.
- Planbare Wartungsarbeiten kündigt Medienfuchs mindestens drei Tage vorher in Textform an und führt sie möglichst zwischen 22 und 6 Uhr durch. Dringende Sicherheitsupdates darf Medienfuchs auch ohne Vorankündigung einspielen; sie dauern so kurz wie möglich.
- Wird der Zielwert in einem Kalendermonat unterschritten, mindert sich das Entgelt für den betroffenen Dienst in diesem Monat um 10 Prozent je angefangenem Prozentpunkt der Unterschreitung, höchstens um 50 Prozent (Beispiel: 97,6 statt 99 Prozent ergibt 20 Prozent Minderung). Bei jährlicher Zahlweise gilt ein Zwölftel des Jahresentgelts als Monatsentgelt. Medienfuchs verrechnet die Minderung mit der nächsten Rechnung oder erstattet sie. Weitergehende Rechte des Kunden, insbesondere eine höhere Minderung nach dem Gesetz, die Kündigung aus wichtigem Grund und Schadensersatz nach § 9, bleiben unberührt; die Minderung wird auf einen Schadensersatz angerechnet.
§ 31 Updates und Sicherheit
- Hat der Kunde die Wartung beauftragt, spielt Medienfuchs Sicherheitsupdates für die im Angebot genannte Software (zum Beispiel Content-Management-System, Erweiterungen, Server-Software) in angemessener Frist nach ihrer Veröffentlichung ein, kritische Sicherheitsupdates vorrangig. Vor größeren Updates erstellt Medienfuchs eine Sicherung.
- Führt ein Update zu Fehlern, stellt Medienfuchs den vorherigen Stand oder die Funktion in angemessener Frist wieder her. Medienfuchs schuldet nicht, Erweiterungen Dritter weiter zu betreiben, für die ihr Hersteller keine Updates mehr bereitstellt; in diesem Fall schlägt Medienfuchs dem Kunden einen Ersatz vor.
- Ohne beauftragte Wartung ist der Kunde für Updates der von ihm genutzten Software selbst verantwortlich. Medienfuchs darf Software, die eine erhebliche Sicherheitslücke aufweist und dadurch andere Systeme gefährdet, nach § 35 Abs. 3 vom Netz nehmen.
§ 32 Datensicherung
- Ob und in welchem Umfang Medienfuchs Daten sichert (Häufigkeit, Aufbewahrungsdauer, Speicherort, Wiederherstellung), ergibt sich aus dem Angebot bzw. Tarif. Soweit Medienfuchs die Datensicherung übernommen hat, erstellt sie die Sicherungen an einem vom Produktivsystem getrennten Ort und prüft regelmäßig, ob sie sich wiederherstellen lassen.
- Soweit Medienfuchs keine Datensicherung übernommen hat, ist der Kunde für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich; Medienfuchs stellt ihm dafür eine Möglichkeit zum Herunterladen seiner Daten bereit.
- Eine Wiederherstellung nach einem Fehler auf Seiten von Medienfuchs ist kostenfrei. Wünscht der Kunde eine Wiederherstellung aus anderen Gründen (zum Beispiel nach versehentlichem Löschen), ist sie im Umfang des Angebots enthalten oder wird nach Aufwand berechnet.
§ 33 Störungsmeldungen und Reaktionszeiten
- Der Kunde meldet Störungen über die im Angebot genannten Wege, sonst per E-Mail an info@medienfuchs.gmbh, mit einer möglichst genauen Beschreibung.
- Medienfuchs reagiert innerhalb der im Angebot genannten Reaktionszeiten. Sind keine genannt, beginnt Medienfuchs mit der Bearbeitung einer Störung, die den Betrieb der Webseite oder der E-Mail-Postfächer insgesamt verhindert, an Werktagen (Montag bis Freitag außer gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg) innerhalb von vier Stunden zwischen 8 und 18 Uhr, bei anderen Störungen bis zum Ende des folgenden Werktags.
- Reaktionszeit ist die Zeit bis zum Beginn der Bearbeitung, nicht bis zur Behebung.
§ 34 Domains
- Medienfuchs beantragt Domains im Namen und für Rechnung des Kunden bei der zuständigen Vergabestelle bzw. über einen Registrar. Inhaber der Domain wird der Kunde. Es gelten zusätzlich die Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle (für .de-Domains die Domainbedingungen der DENIC eG), die Medienfuchs auf Wunsch nennt.
- Medienfuchs kann nicht zusagen, dass eine gewünschte Domain zugeteilt wird. Erst die Bestätigung der Registrierung zeigt, dass sie zugeteilt ist.
- Der Kunde versichert, dass die Domain und ihre Nutzung keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Marken- oder Namensrechte. Muss Medienfuchs wegen einer solchen Rechtsverletzung handeln (zum Beispiel aufgrund einer Anordnung der Vergabestelle), informiert sie den Kunden vorher, soweit möglich.
- Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass Medienfuchs ihm den Code für den Wechsel zu einem anderen Anbieter (AuthInfo bzw. Auth-Code) übermittelt oder einer Übertragung zustimmt. Medienfuchs kommt dem unverzüglich nach, auch wenn Forderungen aus dem Vertrag offen sind. Bereits begonnene Registrierungszeiträume werden nicht erstattet.
- Gibt der Kunde bis zum Vertragsende keine Weisung zu seinen Domains (Wechsel oder Löschung), hält Medienfuchs die Domains mindestens vier Wochen über das Vertragsende hinaus, längstens bis zum Ende des bezahlten Registrierungszeitraums, und weist den Kunden vorher in Textform auf das weitere Vorgehen hin. Danach kann Medienfuchs die Verwaltung beenden; .de-Domains gehen dann in die direkte Verwaltung der DENIC (TRANSIT-Verfahren) über. Eine Domain löscht Medienfuchs nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden.
§ 35 Inhalte des Kunden
- Für die Inhalte, die der Kunde auf den von Medienfuchs betriebenen Systemen speichert oder speichern lässt, ist der Kunde verantwortlich. Er sorgt dafür, dass sie nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen und dass für seine Webseiten die gesetzlich nötigen Angaben (zum Beispiel Impressum, Datenschutzerklärung) vorhanden sind. Medienfuchs ist nicht verpflichtet, die Inhalte zu überwachen.
- Erhält Medienfuchs einen hinreichend begründeten Hinweis auf rechtswidrige Inhalte (zum Beispiel eine Abmahnung oder eine behördliche Anordnung), informiert sie den Kunden und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Ist der Inhalt offensichtlich rechtswidrig oder äußert sich der Kunde nicht in angemessener Frist, darf Medienfuchs den betroffenen Inhalt sperren. Medienfuchs beschränkt die Sperre auf das Nötige und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist.
- Bei einer akuten Gefahr für die Systeme von Medienfuchs, andere Kunden oder Dritte (zum Beispiel Schadsoftware, gehackte Webseite, Versand von Spam über die Systeme) darf Medienfuchs die betroffenen Teile sofort vom Netz nehmen. Medienfuchs informiert den Kunden unverzüglich und nimmt sie wieder in Betrieb, sobald die Gefahr beseitigt ist.
§ 36 Unterbrechung bei Zahlungsverzug
- Für Hosting, Webseiten und E-Mail-Postfächer gilt § 6 Abs. 2 und 3 mit folgender Maßgabe: Medienfuchs darf diese Leistungen erst unterbrechen, wenn der Kunde mit einem Betrag von mindestens einem Monatsentgelt in Verzug ist und Medienfuchs die Unterbrechung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen in Textform angekündigt hat.
- Während der Unterbrechung bleiben die Daten des Kunden erhalten; Medienfuchs löscht sie nicht wegen des Verzugs. Domains verwaltet Medienfuchs weiter; § 34 Abs. 4 bleibt unberührt.
§ 37 Vertragsende, Datenexport und Übergabe
- Medienfuchs stellt dem Kunden seine Daten (insbesondere Dateien und Datenbanken der Webseite und Inhalte der E-Mail-Postfächer) bis 30 Tage nach Vertragsende zum Herunterladen in gängigen Formaten bereit und unterstützt auf Wunsch den Umzug zu einem anderen Anbieter; Umzugsleistungen, die über die Bereitstellung hinausgehen, werden nach Aufwand berechnet.
- Danach löscht Medienfuchs die Daten einschließlich der Sicherungen, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Medienfuchs weist den Kunden vor dem Vertragsende auf diese Frist hin.
- Für Domains gilt § 34 Abs. 4 und 5.
§ 38 Auftragsverarbeitung
- Beim Hosting und bei der Wartung verarbeitet Medienfuchs personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Die Parteien schließen dafür vor Beginn der Leistung den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach dem Muster von Medienfuchs (§ 10 Abs. 2); ohne ihn beginnt Medienfuchs weder mit dem Hosting noch mit der Wartung.
- Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Information der Besucher seiner Webseite in seiner Datenschutzerklärung.
Fassungen
Für jeden Vertrag gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Ältere Fassungen bleiben hier abrufbar, jede auch als PDF zum Speichern und Drucken.
- Version 2026-10-12 (aktuell) · PDF
- Version 2026-01-01 · PDF